Stand: April 2026
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge zwischen der Lufthochzwei GbR (Alexander Sakowski & Paul Avdienko, Auf dem Kamp 7, 57537 Forst) und ihren Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Verträgen mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB: 50 % des Gesamtpreises bei Auftragserteilung, Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Verträgen mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB: Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Widerrufsbelehrung am Ende dieser AGB.
Wird Material vom Auftraggeber beigestellt, erfolgt der Einbau auf Gefahr des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf dem beigestellten Material beruhen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung des Materials resultieren.
Der Auftraggeber hat für freien Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss sowie die sichere Lagerung von Material zu sorgen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Vereinbarte Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Frist.
Die Leistungen umfassen die Montage, Dichtheitsprüfung, Einregulierung sowie Inbetriebnahme der Lüftungsanlage auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung zugänglichen Einbausituation.
1. Schutzmaßnahmen und Hygiene bei Stillstand:
Der Auftragnehmer trifft branchenübliche Schutzmaßnahmen, um die Luftleitungen und Komponenten während der Montagephase vor Verschmutzung und Feuchtigkeitseintritt zu schützen (z. B. durch temporäres Verschließen der offenen Enden). Ein hermetischer Verschluss der Anlage über die gesamte Bauzeit hinweg ist technisch jedoch nicht vollumfänglich realisierbar.
Wird die Anlage nach Abschluss der Montagearbeiten nicht innerhalb von vier Wochen in den bestimmungsgemäßen Dauerbetrieb genommen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für die hygienische Beschaffenheit der Anlage (z. B. Keimbesiedlung oder Schimmelbildung durch Kondensat oder Baufeuchte). In diesem Fall obliegt die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Hygiene dem Auftraggeber. Erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines hygienisch einwandfreien Zustands (z. B. Reinigung gemäß VDI 6022) nach längerem Stillstand sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
2. Zugänglichkeit (VOB/B):
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung ist der jederzeit uneingeschränkte Zugang zu sämtlichen luftführenden Leitungen, Verbindungen, Einbauteilen sowie insbesondere zu allen Mess-, Drossel- und Volumenstromreglern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere dürfen Decken, Schächte oder sonstige Verkleidungen erst nach vollständiger Fertigstellung, Dichtheitsprüfung, erfolgreicher Einregulierung und Funktionskontrolle geschlossen werden.
3. Folgen eingeschränkter Zugänglichkeit:
Erfolgt ein Verschluss vor Durchführung dieser Leistungen oder wird der Zugang ganz oder teilweise eingeschränkt, gilt:
Erforderliche Revisions- und Wartungsöffnungen für Volumenstromregler, Brandschutzklappen und sonstige einstell- bzw. prüfrelevante Bauteile sind bauseits in ausreichender Anzahl und Größe nach den anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Werden nachträglich Öffnungen, Demontagen oder Rückbauten erforderlich, gelten diese als zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistungen.
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten, Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Koblenz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lufthochzwei GbR, Auf dem Kamp 7, 57537 Forst, Telefon: 02682 9686067, E-Mail: info@lufthochzwei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung bei uns eingegangen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.